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Recht aktuell -- Neueste Rechtsprechung -- Autorecht24.de

Hurrikan über Ferienanlage - Reisepreisminderung

Ein Hurrikan über einer Ferienanlage berechtigt als Beeinträchtigung wegen eines Unwetters zu einer Reisepreisminderung bis zu 100% des Tagesreisepreises ab Einsetzen des Hurrikans bis zum Abschluss der Aufräumarbeiten. In solchen Fällen trägt der Reiseveranstalter das Risiko von höherer Gewalt. Dieses gilt vornehmlich für Pauschalreisen.

In der Regel wird die Preisminderung anteilig vom Gesamtreisepreis gewährt. Bei zusammengesetzten Reisen, von denen mindestens ein Teil der Reise separat gebucht werden kann, ist die Minderung aus dem Preis für diesen Reiseteil zu berechnen.

Elektro- und Wasserleitungen, die wegen eines Unwetters nicht in Betrieb genommen werde können, berechtigen zu einer Reisepreisminderung bis zu 40%.

Auch ein nicht zu benutzender Strand, der in einem Katalog als traumhaft gepriesen wurde und wegen eines Hurrikans vernichtet worden ist, berechtigt zu einer Reisepreisminderung bis zu 30%, sofern ein Swimmingpool und andere Freizeitmöglichkeiten vorhanden sind. Zugeklebte Fensterscheiben, eine geräumte Außenanlage eines Hotels sowie andere Sicherheitsvorkehrungen aufgrund eines Hurrikans berechtigen zu einer Reisepreisminderung bis zu 10%.

Die Verlegung der Unterkunft berechtigt unter Umständen bis 15% des Reisepreises. Dieses ist nicht abhängig von der Art der Unterkunft und dem Ort der Unterkunft. Die Reisepreisminderung ist jeweils von der Stärke des Hurrikans und der damit verbundenen Beeinträchtigungen verbunden.

Eine ausführliche Tabelle zur Reisepreisminderung befindet sich in DAR 2004, S. 481 ff..

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Wolf-Dieter Tölle

Rechtsanwalt und Steuerberater

Kanzlei Tölle, Detmold.

Autorecht24.de, Bielefeld 2005